| Bei
der Erstellung eines Einfamilienhauses kann der Bauherr
aus verschiedenen Rechtsgründen haftpflichtig werden. Die
Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherrn
bei solchen Ansprüchen, sei es wegen Sach- oder
Personenschäden, indem sie begründete Ansprüche
befriedigt oder unbegründete Forderungen ablehnt
(Rechtsschutz).
Eine schöne Bescherung: Beim Bau eines
Einfamilienhauses wurde durch das Befahren einer
Zufahrtsstrasse eine, entlang derselben führende
unterirdische, Abwasserleitung beschädigt. Durch die
Schadenstellen bröckelten nach und nach Gestein und Erde
in die Leitung, wodurch die Leitungskapazität
schliesslich dermassen beeinträchtigt wurde, dass jeder
starke Regenguss einen Rückstau und das Überlaufen der
Schächte verursachte. Die Gemeinde als
Leitungseigentümer stellte an den Bauherrn
Schadenersatzanspruch in der Höhe der
Leitungsreparaturkosten, die sich auf Fr. 24 000.–
beliefen. Das Beispiel hat sich tatsächlich so
abgespielt, der Haftpflichtversicherer, hier die Vaudoise,
hat die Schadensumme übernommen.
Bauherren-Haftpflicht
Im Vordergrund stehen bei der
Bauherren-Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche
von geschädigten Dritten, besonders von Nachbarn und
Gemeinwesen wie Gemeinde oder Kanton, denen der Bauherr
ausgesetzt sein kann. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen
für den Bauherrn eine Kausalhaftung vor. Er haftet für
alles, was auf einer Baustelle passiert, auch wenn kein
Verschulden seinerseits vorliegt. Bei Schadenereignissen
können die fälligen Entschädigungen manchmal sehr hoch
ausfallen. Der Bauherr muss deshalb ein grosses Interesse
haben am Abschluss einer
Bauherren-Haftpflichtversicherung. Jede Ausführung von
Bau- oder Umbauarbeiten führt zu einer gewissen
Gefährdung von Personen oder fremden Sachen. Im
Vordergrund stehen Schäden an Liegenschaften und
Gebäuden in der Nachbarschaft wie etwa Hangrutschungen,
Setzungen von Nachbargebäuden, Risse in Fassaden und
anderes mehr. Zudem können Passanten oder Besucher Opfer
von Unfällen werden, die zu Verletzungen oder gar zum
Tode führen können.
Deckung
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor bösen
Überraschungen. Die Deckung der Versicherung umfasst:
- Dritten zugefügte Sachschäden einschliesslich der
daraus resultierenden Vermögensschäden (zum Beispiel
Mietzinsausfall);
- Zahlung der aus begründeten Forderungen erwachsenen
Schadenersatzleistungen;
- Personenschäden;
- Bei ungerechtfertigten oder missbräuchlichen
Forderungen umfasst die Versicherung auch die
Verteidigung des Versicherten.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird gewöhnlich
zusammen mit einer Bauwesen-Versicherung für das Bauwerk
selbst abgeschlossen.
Bauwesen-Versicherung
Die Bauwesen-Versicherung ist eine Sachversicherung und
in ihrer Art vergleichbar mit der
Auto-Vollkaskoversicherung. Sie bietet den finanziellen
Schutz eines Bauwerks während der Bauzeit. Sie deckt
Schäden am Bauwerk, die unvorhergesehen während der
Bauzeit eintreten.
Man ist geschützt gegen Schäden infolge Bauunfällen,
für die der Bauherr, der Architekt, der Ingenieur, der
Unternehmer, der Handwerker oder andere Subunternehmer
einstehen müssen.
Die Bauwesen-Versicherung deckt auch Schäden infolge
von Einflüssen, die von innen beziehungsweise von am Bau
beteiligten Personen herrühren, wie zum Beispiel Schäden
als Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern, Fehlern
bei der Bauausführung, von Ungeschicklichkeit,
Fahrlässig- oder Unvorsichtigkeit.
Zudem deckt diese Versicherung auf Verlangen auch
Schäden als Folge von Einflüssen, die von aussen her
einwirken wie etwa Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Sturm, Erdrutsch, Felssturz oder
Steinschlag. Ausserdem sind Diebstähle (etwa von
Waschmaschinen, Kühlschränken etc.) mitversichert,
soweit die Bauteile fest mit dem Bauwerk verbunden sind.
Die Bauwesen-Versicherung ist den Preis wert, kostet
sie doch normalerweise gerade mal 2 bis 3 o/oo der
Bausumme für Hochbauten und ergänzt die
Bauherrenversicherung in idealer Weise. Die Vorteile für
den Bauherrn liegen auf der Hand: Der Bauwesenversicherer
braucht nicht langwierige technische und juristische
Abklärungen zwecks Aufteilung der Verantwortlichkeiten
abzuwarten um Leistungen zu erbringen. Durch die
Bevorschussung der Leistungen ermöglicht der
Bauwesenversicherer somit eine zügige Weiterführung der
Arbeiten. Und bei einem Bauunfall hat der Bauherr die
Gewähr, dass ein zahlungsfähiger Versicherer die Kosten
übernimmt.
Für den Unternehmer übernimmt die
Bauwesenversicherung die Schäden, die zu seinen Lasten
gehen und ergänzt somit die
Bauherren-Haftpflichtversicherung und die
Betriebs-Haftpflichtversicherung, deren Deckungen das zu
erstellende oder bearbeitende Bauwerk nicht einschliessen.
Nach Bauabschluss
Die Bauarbeiten sind beendet, das Haus steht und ist zu
aller Freude bestens gelungen. Als Hauseigentümer ist man
nun mit neuen Verantwortungen konfrontiert, nämlich für
das Eigenheim und ganz wichtig, auch gegenüber
Drittpersonen. Laut Gesetz haftet man als Hauseigentümer
für Schäden, die Drittpersonen durch Bau- und/oder
Wartungsmängel des Gebäudes erleiden. Kleine Ursachen
haben oft grosse Wirkungen: Ein herabfallender Dachziegel,
auslaufendes Heizöl etc. Deshalb ist eine
Haftpflichtversicherung notwendig.
Sie befasst sich zunächst mit der Abwehr
unbegründeter oder missbräuchlicher Ansprüche, die
gegen die Bauherrschaft geltend gemacht werden. Vor allem
aber übernimmt sie Schadenersatzforderungen Dritter, wenn
man für einen Schaden haftet.
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