Das
Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)
ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Dieses Gesetz erleichtert Ihnen die Finanzierung
Ihres Eigenheims mit Mitteln aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge).Wohneigentum
- ja oder nein?
Der Entscheid, ein Haus zu bauen bzw. eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist meist
mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Prüfen Sie deshalb gut, ob Sie sich die
Belastung leisten wollen und können. Als Faustregel gilt, dass die jährlichen
Hypothekarzinsen und die Amortisations- und Nebenkosten für Ihr Eigenheim maximal 1/3 des
Bruttojahreseinkommens betragen sollten.
Welche Vorsorgegelder stehen zur Verfügung?
Nach dem Gesetz über die Wohneigentumsförderung können Mittel aus dem
gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge (2. Säule) eingesetzt werden. Miteingeschlossen
sind auch Gelder aus allfälligen Freizügigkeitspolicen und -konti.
Ihr Vorsorgekapital können Sie für folgendes selbstgenutztes
Wohneigentum verwenden:
- für den Erwerb und für die Erstellung von Wohneigentum (z.
B. Allein, Mit- oder
Stockwerkeigentum)
- für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder den Aufschub der Amortisation
- für den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnlicher
Beteiligungen.
Hingegen fällt die Finanzierung von Ferienwohnungen oder einer Zweitwohnung
ausser Betracht.
Wo können Sie Ihr Vorsorgekapital einsetzen?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Vorbezug oder Verpfändung.
Beim Vorbezug beziehen Sie - wie es der Name sagt - einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens in
bar vor Ihrer Pensionierung. Bei der Verpfändung hingegen setzen Sie einen Teil Ihrer
Pensionskassenansprüche als Sicherheit gegenüber Ihrem Hypothekargläubiger ein. Sowohl
Vorbezug wie auch Verpfändung sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des
Ehepartners möglich.
Was ist bei einem Vorbezug zu beachten?
Bei einem Vorbezug zahlt Ihre Vorsorgeeinrichtung den entsprechenden Betrag bar
aus. Damit das Geld nicht zweckentfremdet werden kann, erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch.
Das vorbezogene Kapital muss genau gleich wie eine andere Kapitalleistung aus der 2.
Säule versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt in der Regel getrennt vom übrigen
Einkommen. Je nach Kanton sind die dafür geltenden Ansätze unterschiedlich hoch.
Entstehen bei einem Vorbezug Deckungslücken und können diese versichert
werden?
Ja, das ist möglich. Der Vorbezug hat Auswirkungen auf die Altersvorsorge und
führt im Normalfall zu Versicherungslücken im Invaliditäts- und Todesfall. Sie haben
die Möglichkeit bei der Vorsorgeeinrichtung eine entsprechende Zusatzversicherung
abzuschliessen, mit der Sie die Leistungseinbusse bei Invalidität oder Tod ausgleichen
können.
Was heisst Verpfändung der Vorsorgeansprüche?
Bei einer Verpfändung bieten Sie Ihrem Hypothekargläubiger die
Vorsorgeansprüche als Sicherheit an. Sie können Ihre Ansprüche auf Vorsorgeleistungen
im Alter, bei Invalidität oder Tod oder einen Betrag in der Höhe Ihrer
Freizügigkeitsleistungen verpfänden.
Welche Auswirkungen hat die Verpfändung Ihrer Vorsorgeansprüche?
Durch eine solche Verpfändung wird Ihr Vorsorgeschutz nicht vermindert, es sei
denn, es kommt zur Pfandverwertung. Da Sie kein Kapital aus Ihrer Vorsorge beziehen,
werden auch keine Steuern fällig. Andererseits ist im Vergleich zum Vorbezug mit einer
höheren Hypothekarbelastung zu rechnen.
Wie lässt sich Wohneigentum mit der gebundenen Vorsorge (Säule 3a)
finanzieren?
Ähnlich wie bei der 2. Säule haben Sie auch bei der 3. Säule die
Möglichkeit, Wohneigentumsförderung zu betreiben. Die Vorsorgepolice gestattet Ihnen,
Ihre individuellen Bedürfnisse abzurunden und/oder zu ergänzen. Unter Ausnützung der
steuerlichen Erleichterungen ermöglicht sie ausserdem, die Vorsorgekapitalien oder
Vorsorgeansprüche vor deren Fälligkeit für die Wohneigentumsförderung einzusetzen.
Weshalb eine Gesamtberatung?
Beim Kauf eines Eigenheims ist die Überprüfung des Vorsorgeschutzes sehr
wichtig. Es gibt verschiedene Lösungsmöglichkeiten und Kombinationen. Zu diesem Zweck
empfehlen wir eine Gesamtberatung.