Hypotheken
können für einen Hauseigentümer eine Belastung darstellen. Vor allem dann, wenn sie
für ihn und seine Familie mit einer ungewissen finanziellen Zukunft bei Unfall, Krankheit
oder Todesfall verbunden sind. Wie stellt der künftige Eigenheimbesitzer seinen
persönlichen Bedarf fest?
Ausgangslage: Familie Muster, Wohnort Stadt Zürich, Mann, 35jährig, seit 5 Jahren
verheiratet, Gattin 33jährig, Familienfrau ohne Erwerbseinkommen, 1 Kind, 2jährig.
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von Fr. 100 000., steuerbares Einkommen
Fr. 50 000. (Gemeinde), reformiert.1. Wie
wird das Eigenheim finanziert?
Stand des Zinssatzes 2000
| Kaufpreis |
Fr. 580 000. |
| davon Eigenkapital |
Fr. 100 000. |
| Fremdkapital |
Fr. 480 000. |
| davon Hypothek im 1. Rang (4,25%) |
Fr. 380 000. |
davon Hypothek im 2. Rang (4,875%),
zu amortisieren während 25 Jahren |
Fr. 100 000. |
2. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die
jährliche Finanzierung des Eigenheims?
| Zinsen für Hypothek im 1. Rang |
Fr. 16'150. |
| Zinsen für Hypothek im 2. Rang (im 1. Jahr) |
Fr. 4'875. |
| Amortisation Hypothek im 2. Rang |
Fr. 4'000. |
| Nebenkosten |
Fr. 5'800. |
| Total Belastung pro Jahr |
Fr. 30 825. |
| Total Belastung pro Monat |
Fr. 2 570. |
3. Budget der Familie
Ein mögliches Budget könnte so aussehen:
Belastung für Nebenkosten,
Hypothekaraufwand und -amortisation |
Fr. 2'570. |
| Amortisation und Unterhalt Personenwagen |
Fr. 700. |
| Krankenkasse |
Fr. 550. |
| Haushaltsgeld |
Fr. 1'500. |
| übrige Versicherungen |
Fr. 300. |
| Zahnarzt |
Fr. 200. |
| Steuern |
Fr. 540. |
| Taschengeld |
Fr. 400. |
| Kleider |
Fr. 300. |
| Reserve |
Fr. 300. |
| Total |
Fr. 7'360. |
Die monatlichen Einnahmen sind wie folgt:
| Bruttolohn |
Fr. 8'333. |
| abzüglich Sozialversicherungsabzüge |
Fr. 1'123.45 |
| zuzüglich Kinderzulage |
Fr. 150. |
| Nettoauszahlung |
Fr. 7'359.55 |
4. Wie ist Herr Muster durch die staatliche und die
berufliche Vorsorge versichert?
Annahme:
Herr Muster ist im Rahmen einer umhüllenden Pensionskassenlösung versichert, welche die
gesetzlich geforderten Leistungen gemäss BVG freiwillig erhöht hat:
5. Feststellungen
Die Hausfinanzierung stellt einen grossen Posten im Budget der Familie dar. Aus diesem
Grunde können bei kurz- und langfristiger Erwerbsunfähigkeit finanzielle Probleme
auftauchen, die sich mit zusätzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen vermeiden
lassen. Bei Todesfall durch Krankheit kann der Verbleib im Eigenheim mit Bezug auf diese
Zahlen in Frage gestellt werden. Auch hier lassen sich Deckungslücken mit
Kapitalversicherungen problemlos vermeiden.
Aus den Zahlen geht nun klar hervor, dass die Familie bei einer Erwerbsunfähigkeit des
Versorgers auf das volle Erwerbseinkommen angewiesen ist, um die laufenden Kosten zu
tragen, und dass im Falle des vorzeitigen Todes infolge einer Krankheit des Familienvaters
der Verbleib der Hinterbliebenen im Eigenheim nicht sichergestellt ist.
6. Versicherungslösungen
Wie können nun die Versicherungslücken sinnvoll abgedeckt werden?
- Taggeldversicherung Fr. 20 000. pro
Jahr (Abdeckung der Erwerbsunfähigkeit während 2 Jahren), Wartefrist 30 Tage,
Leistungsdauer 720 Tage abzüglich Wartefrist;
- Erwerbsunfähigkeitsrente Fr. 14 000.
pro Jahr, Wartefrist 24 Monate,Leistungsdauer bis zum 65. Altersjahr;
- Todesfallrisiko-Versicherung Fr. 200
000. konstant, Dauer 25 Jahre;
- Todesfallrisiko-Versicherung Fr. 100
000. um den Betrag der Amortisation abnehmend, Dauer 25 Jahre.
Die Nettoprämien betragen im ersten Versicherungsjahr:
| Taggeld |
Fr. 486. |
Erwerbsunfähigkeitsrente und
Todesfallrisiko-Versicherungen kombiniert |
Fr. 1 600. |
| Total |
Fr. 2 086. |
Die Versicherungskosten inklusive Amortisation belaufen
sich auf:
| Taggeld |
Fr. 486. |
Erwerbsunfähigkeitsrente und
Todesfallrisiko-Versicherung kombiniert |
Fr. 1 600. |
| Amortisation pro Jahr |
Fr. 4 000. |
| Total |
Fr. 6 086. |
7. Zusammenfassung
Erwerbsunfähigkeits- und Lebensversicherungen stellen bedeutende Eckpfeiler im Rahmen der
Sicherheitspolitik des Hauseigentümers dar. Die Versicherungen sollen dem sich
verändernden Bedarf der Familie angepasst werden können. Keinesfalls dürfen rein
fiskalische Sparmodelle der «Architektur» der Vorsorgelösung vorgezogen werden. Der
Vorsorgeschutz der nicht erwerbstätigen Familienfrau sollte auf keinen Fall
vernachlässigt werden.
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