Wichtig ist eine solide und
tragbare Grundlage
Wer sich zum Kauf eines Eigenheims sei es nun ein
Haus oder eine Wohnung entschliesst, tut dies meistens nach reiflicher Überlegung.
Oft bedeutet dieser Schritt die Erfüllung des Traumes von den «eigenen vier Wänden»
und bringt es mit sich, dass ein Grossteil des Ersparten dafür eingesetzt wird.
Die Vor- und allenfalls Nachteile einer solchen Investition müssen vorgängig
gegeneinander abgewogen werden. Von zentraler Bedeutung ist die Frage der Finanzierung:
Habe ich genügend Eigenmittel, kann ich problemlos für Zinsen, Amortisationen,
Versicherungen und Nebenkosten aufkommen, welches Hypothekarmodell entspricht am ehesten
meinen Bedürfnissen?
Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen im Zusammenhang mit Erwerb und
Finanzierung eines Eigenheimes stehen Spezialistinnen und Spezialisten zur Verfügung, die
aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Kenntnisse der Marktverhältnisse eine
individuelle Beratung anbieten können. Denn so, wie der Kauf eines Eigenheims eine ganz
persönliche Angelegenheit ist, sollte auch dessen Finanzierung auf eine
massgeschneiderte, solide und für den Kunden tragbare Grundlage gestellt werden.
Am Anfang jeder Immobilienfinanzierung steht deshalb das persönliche Gespräch mit der
Kundenberaterin oder dem Kundenberater.
Eigenmittel und Fremdkapital
Grundlage eines jeden Finanzierungsplanes bilden bei einem Neubau die Anlagekosten.
Diese setzen sich aus dem bezahlten Preis für dasBauland, den Bau- sowie den
Baunebenkosten zusammen.
Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben, bildet der Verkehrswert, also der
geschätzte Zeitwert der Liegenschaft, die Grundlage für die Finanzierung.
Die Banken bieten in der Regel Hypotheken für Eigenheime bis zu 80% der Anlagekosten oder
des Verkehrswertes an, wobei bis zu zwei Drittel des Verkehrswertes als 1. Hypothek
gewährt werden.
Der Basissatz dient als Grundlage für die individuelle Festlegung des Zinssatzes für 1.
Hypotheken. Je nach Risikobeurteilung können auf diesem Basissatz Zuschläge vorgenommen
oder Abschläge gewährt werden.
Faustregeln und Richtwerte
Durch die Aufnahme von Fremdkapital, im Falle der Eigenheimfinanzierung in Form einer
Hypothek, wird das Einkommen durch die Zinszahlungen belastet. Dazu kommen allfällige
Amortisationen, Unterhalts- und Betriebskosten sowie Steuerrechnungen. Damit es zu keinen
unliebsamen Überraschungen kommt, werden diese Fixkosten mit Vorteil vor dem Kauf
berechnet und in Relation zum jeweiligen Einkommen gebracht.
Aufgrund langjähriger Erfahrung gilt die Faustregel, dass vom Bruttoeinkommen nicht mehr
als rund ein Drittel für Verzinsung, Abzahlung, Unterhalt und Betrieb des Eigenheims
aufgewendet werden sollte.
Die regelmässige Abzahlung mindestens der 2. Hypothek ist unseres Erachtens ein «Muss».
Als Richtwert gilt eine jährliche Amortisation von 1 bis 2% der ursprünglichen
Hypothekarschuld. Die Höhe dieser Rückzahlungen wird im persönlichen Gespräch mit dem
Kunden individuell festgelegt.
Sparen 3 eine vorteilhafte Lösung
Eine beliebte und vorteilhafte Art der Abzahlung der Hypothek ist die indirekte
Amortisation via gebundene Altersvorsorge. Statt die Hypothek durch regelmässige
Überweisungen nach und nach zu reduzieren, werden die Einzahlungen auf ein Sparen-3-Konto
geleistet und verpfändet. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5731 Franken für
unselbständig Erwerbende können diese Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abgezogen
werden. Selbständigerwerbende können 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber 28 656
Franken pro Jahr, abziehen.
Dazu kommt, dass die Zinsen aus den Sparen-3-Beiträgen von der Verrechnungs- und
Einkommenssteuer befreit sind und das angelegte Sparen-3-Guthaben nicht der
Vermögenssteuer unterliegt. Schliesslich besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, die
Sparen-3-Vorsorgelösung mit einer preiswerten Risikoschutzversicherung zu kombinieren.
Auch hier ist ein persönliches Gespräch mit der Kundenberaterin oder dem Kundenberater
die Voraussetzung für eine optimale, auf die persönlichen Kundenbedürfnisse abgestimmte
Lösung.
Variabler oder fester Zinssatz?
In der gegenwärtigen Tiefzinsphase machen viele Eigenheimbesitzer von der Möglichkeit
Gebrauch, eine Festzinshypothek mit einer Laufzeit über mehrere Jahre abzuschliessen und
sich damit für die Vertragsdauer einen gleich bleibenden Zinssatz zu sichern. Die meisten
Banken offerieren Festzinshypotheken mit Laufzeiten zwischen zwei und acht Jahren.
Eine allgemeingültige Regel, wer wann von diesem Angebot Gebrauch machen soll, gibt es
allerdings nicht. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater können aufgrund des
Objektes und der persönlichen Situation der Käuferin oder des Käufers beurteilen,
welche Variante für sie die beste ist. Im Hinblick auf das langfristige und finanziell in
der Regel bedeutende Engagement eines Kunden beim Erwerb eines Eigenheimes ist eine
sorgfältige und individuelle Prüfung der Finanzierung ein Muss.
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