
Günstig
renovieren:
Lassen Sie den Klimarappen berappen.
Wer zwei von
den drei Bereichen Dach/Estrichboden,
Fenster und Wand mit einem Betrag über Fr. 40’000.–
vollständig renoviert, kann einen Antrag für
einen Förderbetrag von 10 bis 15% der gesamten
Investitionssumme stellen
Das Programm
stellt bis zum Jahr 2009 den Betrag von 182 Mio. Franken
zur energetischen Erneuerung von öl- und gasbeheizten
Wohn und
Geschäftsbauten bereit. Förderberechtigt sind Projekte,
bei welchen mindestens zwei der drei Elemente:
Dach/Estrichboden, Fenster oder
Wand vollständig erneuert werden, und welche eine
Investitionssumme von über 40’000 Franken auslösen. Das
Gebäudeprogramm konzentriert
sich in klarer Abgrenzung zu kantonalen Förderprogrammen
auf Massnahmen an der Hülle bestehender Wohn- und
Geschäftsbauten.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den
kantonalenEnergiefachstellen ist die Koordination mit
bestehenden kantonalen Förderprogrammen sicher-gestellt.
Projektantragsteller können mit einem Förderbeitrag von
10%–15% der gesamten Investitionssumme rechnen,
Minergie-Erneuerungen sowie die vollständige Erneuerung
werden mit zusätzlichen Förderbeiträgen
unterstützt.
Einreichen eines Projektes.
Um ein Projekt einreichen zu können und einen
Förderbeitrag zu beantragen, müssen
folgende,Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Das Gebäude ist vor 1990 erstellt worden.
- Das Gebäude wird mit Öl oder Gas und im
normalen Temperaturbereich (> 18° C)
beheizt.
- Mindestens zwei der drei Elemente Wand,
Dach/Estrichboden oder Fenster werden im
eingereichten Projekt vollständig erneuert.
- Die Investitionssumme beträgt mindestens
40’000 Franken.
Die kantonalen Energiefachstellen des jeweiligen
Standortes sind für die technische Vorkontrolle
der Anträge verantwortlich und stellen sicher,
dass die formalen Voraussetzungen durch das
eingereichte Projekt erfüllt sind. Die
Bearbeitungszentren
führen zudem eine nationale
Hotline, welche für Interessierte offen steht.
|