Renovieren


Günstig renovieren:
Lassen Sie den Klimarappen berappen.

Wer zwei von den drei Bereichen Dach/Estrichboden,
Fenster und Wand mit einem Betrag über Fr. 40’000.–
vollständig renoviert, kann einen Antrag für
einen Förderbetrag von 10 bis 15% der gesamten
Investitionssumme stellen

Das Programm stellt bis zum Jahr 2009 den Betrag von 182 Mio. Franken zur energetischen Erneuerung von öl- und gasbeheizten Wohn und
Geschäftsbauten bereit. Förderberechtigt sind Projekte, bei welchen mindestens zwei der drei Elemente: Dach/Estrichboden, Fenster oder
Wand vollständig erneuert werden, und welche eine Investitionssumme von über 40’000 Franken auslösen. Das Gebäudeprogramm konzentriert
sich in klarer Abgrenzung zu kantonalen Förderprogrammen auf Massnahmen an der Hülle bestehender Wohn- und Geschäftsbauten.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den kantonalenEnergiefachstellen ist die Koordination mit bestehenden kantonalen Förderprogrammen sicher-gestellt. Projektantragsteller können mit einem Förderbeitrag von 10%–15% der gesamten Investitionssumme rechnen, Minergie-Erneuerungen sowie die vollständige Erneuerung werden mit zusätzlichen Förderbeiträgen
unterstützt.
Einreichen eines Projektes.
Um ein Projekt einreichen zu können und einen Förderbeitrag zu beantragen, müssen folgende,Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Das Gebäude ist vor 1990 erstellt worden.
- Das Gebäude wird mit Öl oder Gas und im
  normalen Temperaturbereich (> 18° C)
  beheizt.
- Mindestens zwei der drei Elemente Wand,
  Dach/Estrichboden oder Fenster werden im
  eingereichten Projekt vollständig erneuert.
- Die Investitionssumme beträgt mindestens
  40’000 Franken.

Die kantonalen Energiefachstellen des jeweiligen
Standortes sind für die technische Vorkontrolle
der Anträge verantwortlich und stellen sicher,
dass die formalen Voraussetzungen durch das
eingereichte Projekt erfüllt sind. Die Bearbeitungszentren
führen zudem eine nationale
Hotline, welche für Interessierte offen steht.